Mehrwertsteuersenkung in Österreich

27.06.2020
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Automatisierte Anpassung der Mehrwertsteuer an die geltenden Gesetze

Die österreichische Bundesregierung hat beschlossen, den Mehrwertsteuersatz für Gastronomie, also auch Verpflegung (Frühstück, Halbpension, etc.) im Hotel im zweiten Halbjahr 2020 von 10% auf 5%abzusenken. Es ist zu erwarten, dass hier noch einige Beschlüsse und Änderungen folgen werden und sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen einige Male ändern werden.

Die Basis für die Mehrwertsteuer ist immer der Leistungszeitraum, das heißt wenn Sie mehrere Buchungen abrechnen, können unterschiedliche Steuersätze zum Tragen kommen. Eine fixe Einstellung für die Mehrwertsteuer (wie sie in vielen Hotelsoftwareprodukten und auch bisher in der Zimmersoftware bestanden hat) ist für die Zeit von häufigen Gesetzesänderungen nicht mehr ausreichend.

Durch diese Probleme ist zu erwarten, dass viele Betriebe nicht voll von der Mehrwertsteuersenkung profitieren können, weil die verwendete Software auf diese schnellen Änderungen nicht vorbereitet ist.

Wir bei Zimmersoftware haben sofort reagiert und werden alles dafür tun, dass unsere Kunden von der Mehrwertsteuersenkung im vollen Umfang ohne Mehraufwand bei der Verwaltung profitieren können.

Steuerprofile in Zimmersoftware

Bei Steuerprofilen kümmert sich der Zimmersoftware-Kundendienst um die korrekte Abbildung der Steuersätze, also zum momentanen Stand in Österreich im zweiten Halbjahr 2020 5% statt 10% für Verpflegung.

Für Sie als Vermieter werden alle Buchungen automatisch mit den korrekten Steuersätzen abgerechnet je nachdem in welchen Leistungszeitraum sie fallen.

Es ist zu erwarten, dass sich die Rahmenbedingungen in der Zukunft mehrmals ändern werden, aber Sie müssen sich um diese Dinge nicht mehr kümmern, alle neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden automatisch vom Zimmersoftware-Kundendienst konfiguriert sobald sie von der Regierung beschlossen werden.

Zimmersoftware kümmert sich um alle Feinheiten, die oft nicht offensichtlich sind, z.B. in welche Periode die Nacht vom 30. Juni auf 1. Juli fällt. (In Österreich gilt der Abschluss der Leistung als maßgeblich, daher fällt diese Nacht bereits in den gesenkten Steuersatz.)

Wann werden Steuerprofile verfügbar sein?

Wir werden noch im Juni die Updates für alle österreichischen Kunden durchführen, es werden die Kunden nach und nach umgestellt.

Sie bekommen die Nachricht "Neues Profil (Mehrwertsteuer): 'AT'" im Chat angezeigt, sobald die Umstellung bei Ihrem Betrieb stattgefunden hat.

Steuerprofile sind auch für laufende Demos verfügbar und werden dort genau gleich behandelt wie bei zahlenden Kunden.

Wie kann man Steuerprofile einschalten?

Das jeweilige Steuerprofil wird automatisch eingeschaltet, wenn Sie die Standardsteuersätze im jeweiligen Land eingestellt haben. Das heißt, wenn sich Ihr Betrieb in Österreich befindet und Sie bei der Mehrwertsteuer für das Zimmer und Verpflegung 10% und bei der Mehrwertsteuer für andere Produkte 20% eingestellt haben, wird das Steuerprofil für Österreich automatisch aktiviert und Sie müssen keine Aktion setzen, um von der Mehrwertsteuersenkung zu profitieren.

Wenn Sie abweichende Einstellungen haben, dann werden die Einstellungen nicht angetastet. Um das Steuerprofil zu aktivieren, gehen Sie zu den Rechnungseinstellungen:

https://zimmersoftware.de/Einstellungen/Rechnung

Stellen Sie dort bei "Mehrwertsteuer / Profil" die Einstellung "Österreich" ein.

Wie kann man Steuerprofile ausschalten?

Wenn Sie keinen Automatismus für die Mehrwertsteuer haben wollen oder wenn Sie gesonderte Mehrwertsteuersätze brauchen (beispielsweise in Zollausschlussgebieten wie Jungholz/Kleinwalsertal in Österreich, Büsingen in Deutschland, etc.) können Sie das Steuerprofil ausschalten indem Sie bei "Mehrwertsteuer / Profil" auf "(manuell)" schalten.

In diesem Fall verhält sich Zimmersoftware genau so wie bisher.

Was passiert mit Buchungen, die in mehrere Perioden fallen?

Wenn eine Buchung in mehrere Abrechnungsperioden fällt, z.B. bei Anreise am 25. Juni und Abreise am 4. Juli, dann wird immer der höhere Mehrwertsteuersatz verrechnet.

Um hier die niedrigst-mögliche Steuer zu bezahlen, können Sie die Buchung in zwei Einzelbuchungen (also vom 25. Juni bis 30. Juni und vom 30. Juni bis 4. Juli) aufteilen, die dann mit den jeweiligen Steuersätzen abgerechnet werden.

Um eine Buchung aufzuteilen, gehen Sie wie folgt vor:

- Öffnen Sie die entsprechende Buchung

- Verkürzen Sie die Buchung indem Sie das Abreisedatum auf 30. Juni setzen

- Klicken Sie auf den Knopf "+ VERLÄNGERUNG HINZUFÜGEN". Es erscheint eine neue Buchung, die an die erste Buchung anschließt und den gleichen Gast aufweist.

- Verlängern Sie diese Buchung auf das tatsächliche Abreisedatum und passen Sie gegebenenfalls die Preise an.

Beide Buchungen werden automatisch auf die gleiche Rechnung gesetzt.

Können unterschiedliche Mehrwertsteuersätze auf einer Rechnung abgerechnet werden?

Ja, es ist kein Problem die oben beschriebenen Einzelbuchungen auf einer Rechnung (oder allgemein beliebige Buchungen, die in verschiedene Perioden fallen) abzurechnen.

Was ist mit Zusatzartikeln?

Liste der Zusatzartikel:

https://zimmersoftware.de/Einstellungen/Lagerartikel

Hier kann nach Einführung der Steuerprofile ein Mehrwertsteuersatz (also Steuersatz für Logis, Steuersatz für Verpflegung oder Normalsteuersatz) angegeben werden. Hier ist es wichtig, die Artikel für Verpflegung bei MwSt auf "Verpflegung" zu stellen, damit die Mehrwertsteuersenkung je nach Leistungszeitraum korrekt funktioniert.

Wenn diese Steuersätze eingestellt sind, dann werden Sie entsprechend der momentan geltenden Mehrwertsteuersätze abgerechnet. (Es gilt immer der Tag an dem der Knopf im Rechnungsbereich gedrückt wird.)

Gesonderte Mehrwertsteuersätze werden nicht angetastet und können auch weiterhin eingestellt werden.

Was ist mit Rechnungspositionen, die von einem Kassensystem auf Zimmer gebucht werden?

Bei Artikeln, die von einem Kassensystem an Zimmersoftware übertragen werden, wird der Steuersatz mitübertragen und von Zimmersoftware nicht verändert.

Es sollte hier ausreichen, die Steuersätze im Kassensystem am Morgen des 1. Juli neu einzustellen. Kontaktieren Sie dazu Ihren Kassensystem-Hersteller. 

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